Informationen zum Rehabilitationssport
„Rehabilitationssportsport kann verordnet werden“
Primär von den Krankenkassen wird Rehabilitationssport mit dem Ziel der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.
Seit Jahresbeginn 2011 ist eine neue Rahmenvereinbarung zur Durchführung des Rehabilitationssport und des Funktionstrainings in Kraft getreten.
„Rehabilitationssport findet laut neuer Vereinbarung als gemeinsames Sporttreiben in einer anerkannten Rehabilitationsportgruppe und ist Voraussetzung, um gruppendynamische Effekte zu fördern, den Erfahrungsaustausch zwischen den Betroffenen zu unterstützen und damit den Selbsthilfecharakter der Leistungen zu stärken“.
In der neuen Rahmenvereinbarung wird eine Anzahl von Übungseinheiten genannt, die nur ein Richtwert sein soll, der in einem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch genommen werden kann.
Im Regelfall werden 50 Übungseinheiten durch einen zugelassenen Arzt verordnet; möglich sind bis zu 120 Übungseinheiten für den Bereich „Sport in Herzgruppen“ und andere 17 Krankheitsbilder.
Grundsätzlich sind weitere Verordnungen im Anschluss an Erstverordnungen oder auch später möglich!
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